Brauche ich eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist so individuell wie Sie selbst.

Es ist keine Frage des Alters, wann der richtige Zeitpunkt ist, sich mit einer Patientenverfügung auseinanderzusetzen. Ein Unfall oder eine Erkrankung können von heute auf morgen ihr Leben radikal verändern. Die von Ihnen in einer Patientenverfügung festgehaltenen Entscheidungen sorgen dafür, dass Mediziner ihre Wünsche bezüglich medizinischer und pflegerischer Maßnahmen beachten müssen. 
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig und umfassend. Sie können sämtliche Fragen rund um die medizinische Behandlung verbindlich festlegen. Ebenso können Sie regeln welche Behandlung Sie für sich ausschließen möchten.
Es ist Ihre Entscheidung, ob Sie zum Beispiel lebenserhaltenen Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche Ernährung erhalten wollen oder nicht.

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorkehrungen für den Fall, dass Sie nicht mehr geschäftsfähig sind und Ihre Entscheidungen nicht mehr selbst fällen können.
Sie sichern sich damit das Maß an Würde und Selbstbestimmung, das Sie sich wünschen. ->Vorsorgevollmacht

Je konkreter Ihre Patientenverfügung ist, desto mehr Last nehmen Sie auch Ihrer Familie im Ernstfall ab. Ihre Angehörigen müssen nicht entscheiden welche Behandlung Sie sich gewünscht hätten und welche nicht. 

In regelmäßigen Abständen überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen, die Patientenverfügung auf ihre Aktualität.
Sind Sie mit ihren Entscheidungen immer noch zufrieden? Oder hat sich ihre Meinung geändert?

Nur an eine wirksame, aktuelle Patientenverfügung müssen sich Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegende halten.

Damit ihre Patientenverfügung auch tatsächlich umgesetzt wird, sollten Sie zusätzlich eine Vorsorgevollmacht erstellen. Darin bevollmächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, in Ihren gesundheitlichen Angelegenheiten gegenüber Arzt und Pflegepersonal Ihre Wünsche gemäß Ihrer Patientenverfügung umzusetzen und gegebenenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Ihre Patientenverfügung können Sie bei uns hinterlegen und wir sorgen dafür, dass sie immer aktuell und wirksam ist und wir informieren Ihre Ärzte, dass es solch eine Verfügung gibt. 

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