Brauche ich eine Vorsorgevollmacht? 

Bestimmen Sie selbst, bevor es andere tun.

Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie selbst, wer sich um ihre Belange kümmern soll, wenn Sie dazu vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind. Es ist keine Frage des Alters, wann der richtige Zeitpunkt ist sich mit einer Vorsorgevollmacht auseinanderzusetzen. Ein Unfall, eine Erkrankung oder eine psychische Krise können von heute auf morgen ihr Leben auf den Kopf stellen.

Wer soll in diesen Extremsituationen in ihrem Sinne und zu ihrem Besten entscheiden? 

Das entscheiden Sie mit einer Vorsorgevollmacht. 

Darin legen Sie fest, wer im Fall der Fälle, in Ihrem Namen handeln darf, wenn Sie Ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln können. Gibt es keine von Ihnen bevollmächtigte Person, wird Ihnen vom Betreuungsgericht eine Betreuerin oder ein Betreuer zugewiesen. Dabei werden zwar Ehepartner, die eigenen Kinder oder nahestehende Verwandte gefragt, wer von Ihnen diese Aufgaben übernehmen würde. Ob die Entscheidung allerdings auf jemanden fällt, den auch Sie ausgesucht hätten, ist unklar.

Mit einer Vorsorgevollmacht liegt die Entscheidung ganz bei Ihnen – Sie suchen sich eine Person ihres Vertrauens aus! Bestimmen Sie selbst, bevor es andere tun.

Um eine Vorsorgevollmacht rechtswirksam zu erteilen, müssen Sie über Ihren freien Willen verfügen. 
Sie müssen zu diesem Zeitpunkt geschäftsfähig sein.

Inhalte und Gültigkeit einer Vorsorgevollmacht

Was sollte geregelt sein:

  • In welchem Umfang darf die oder der Bevollmächtigte ihre Wohnungsangelegenheiten bzw. ihren Aufenthaltsort entscheiden?
  • Wer darf auf ihre Konten zugreifen und ihr Vermögen verwalten?
  • Wer vertritt Sie gegenüber Ämtern und Behörden (Rentenversicherung, Finanzamt, usw.)?
  • Wer regelt die medizinische Versorgung?   ->Patientenverfügung
  • Wer kümmert sich um ihre Post, Telefon, E-Mail usw.?
  • Wie lange soll die Vollmacht Gültigkeit haben, zum Beispiel auch über den Tod hinaus?

Eine Vorsorgevollmacht ist kein in Stein gemeißeltes Dokument. Wenn sich die Lebensumstände verändert haben, auf Ihrer aber auch auf der Seite des/der Bevollmächtigten, sollte Ihre Vorsorgevollmacht wieder aktualisiert werden. In regelmäßigen Abständen überprüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die Vollmacht noch dem entspricht, was Sie beabsichtigt haben. Damit ist die Aktualität ihrer Vollmacht sichergestellt.

Ihre Vorsorgevollmacht können Sie bei uns und zusätzlich im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen lassen. Somit erkennt das zuständige Betreuungsgericht im Notfall, dass bereits eine bevollmächtigte Person existiert. 

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