Brauche ich ein Testament mit Testamentsvollstreckung?

 Es geht um die Umsetzung Ihrer Wünsche & Ziele. 

Wer zu Lebzeiten ein Testament erstellt kann darin seine klaren Ziele und Wünsche zum Umgang mit seinem Erbe regeln. 

In Ihrem Testament können Sie selbst eine Person zu Ihrem Testamentsvollstrecker ernennen (§ 2197 BGB) oder diese wichtige Aufgabe dem Nachlassgericht (§ 2200 BGB) oder Dritten (§ 2198 BGB) überlassen. 
Sie können festlegen ob es sich um eine Abwicklungsvollstreckung,  um eine Verwaltungsvollstreckung, bis zum Beispiel minderjährige Erben das Erbe antreten dürfen, oder um eine Dauertestamentsvollstreckung handeln soll.

Ein Testamentsvollstrecker übernimmt die vollständige Nachlassabwicklung oder -verwaltung, im rechtlichen Rahmen, so wie Sie es sich vorgestellt haben. Er erstellt ein Nachlassverzeichnis, wickelt bestehende Vertragsverhältnisse fristgerecht ab, kümmert sich um zu zahlende Erbschaftsteuern und vieles mehr. Die Erben erhalten dadurch einen genauen Überblick, was alles zum Nachlass gehört und welche Verbindlichkeiten bestehen.

Sind minderjährige Kinder Erben, kann durch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers der Zugriff auf das Erbe, zum Beispiel durch nicht genehme gesetzliche Vertreter, ausgeschlossen werden. Als Erblasser können Sie auch entscheiden wann minderjährige Erben über ihren Nachlass alleine und frei verfügen dürfen.

Bei Erbengemeinschaften laufen alle Fäden beim Testamentsvollstrecker zusammen. Er ist neutral und objektiv und kann zwischen allen Beteiligten vermitteln sowie Konflikte vermeiden. Im Interesse des Erblassers setzt er letztwillige Auflagen und Vermächtnisse um.

Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers beugen Sie möglichen Streit und Ärger unter den Erben vor und tragen somit zum Erhalt des Familienfriedens bei und wissen Angehörige und Freunde, in Ihrem Sinne, abgesichert. 

Sie haben schon ein Testament erstellt und möchten sicher sein, dass Ihre Wünsche auch umgesetzt werden.
Wenn Sie noch kein Testament haben, unterstützen wir Sie bei der notariellen Erstellung.

 

*Die Inhalte dieser Seiten dienen nicht der Beratung in konkreten Fällen, weshalb für die Richtigkeit und Aktualität keine Haftung übernommen wird.

 

 

 

 

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